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Allgemeine Geschäftsbedingungen der pki Informationssysteme, Hamburg Handelsregister Hamburg HRB 88914 Stand: 01.01.2008
§ 1 Geltung der Vertragsbedingungen
(1)
Der Verkäufer bietet seine Leistungen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Geschäftsbedingungen an, ergänzend hierzu gelten die den Produkten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen; Abweichungen von den Vertragsbedingungen des Verkäufers sind nur wirksam, wenn er sie schriftlich bestätigt.
(2) Unsere Angaben in Prospekten, Anzeigen, Katalogen, auf Internet-Web-Seiten u.ä. sind unverbindlich; Preise sind freibleibend. Preisänderungen aufgrund von Änderungen bei Zöllen, Ein- und
Ausfuhrgebühren, Devisenkursen etc. bleiben vorbehalten. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (eMail genügt) oder mit Beginn der Ausführung der Leistung durch den Verkäufer
zustande. Der Käufer anerkennt den Urheberrechtsschutz und die Gewährleistungsbedingungen mit dem Öffnen der Originalverpackung an.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages gelten nur, wenn der Verkäufer sie schriftlich oder elektronisch bestätigt hat.
§ 2 Lieferumfang und Nutzungsrechte für Software; Vertragsstrafen
(1) Die Lieferung umfasst das Programmpaket und gegebenenfalls ein Benutzerhandbuch, welche urheberrechtlich geschützt sind. Nutzung und Verwertung des Programms ist nur im nachfolgenden Umfang gestattet:
a) Der Käufer darf das Benutzerhandbuch nicht vervielfältigen. Der Käufer darf das Programm nur auf jeweils einem
Rechner seiner Wahl nutzen. Nutzung ist jedes dauerhafte oder vorübergehende ganze oder teilweise Vervielfältigen des
Programms durch Speichern, Laden, Ablaufen lassen oder anzeigen zum Zwecke der Ausführung des Programms und der
Verarbeitung von im Programm enthaltene Daten durch den Rechner. Der Käufer ist berechtigt, diese Nutzungshandlungen zwecks Beobachtung und Untersuchung sowie zum Test des Programms durchzuführen. b) Programmänderungen oder -bearbeitungen sind nur zulässig, wenn sie zur bestimmungsgemäßen Nutzung,
Verbindungen des Programms mit anderen Programmen oder zur Fehlerkorrektur geboten sind. Im Programm enthaltene
Firmennamen, Marken, Copyrightvermerke und sonstige Vermerke über Rechtsvorbehalte dürfen nicht geändert werden und sind in geänderte oder bearbeitete Fassungen des Programms zu übernehmen. c) Die Rückübersetzung des Programmcodes (dekompilieren, Änderung der programmeigenen Resourcen) ist unzulässig.
Zur Sicherung künftiger Benutzung des Programms darf der Käufer eine Sicherungskopie des Programmpaketes herstellen.
Soweit das Programmpaket mit einem technischen Kopierschutz versehen ist, hat der Käufer im Falle der Beschädigung
des gelieferten Programmpaketes Anspruch auf eine neue Kopie des gleichen Teils gegen Rückgabe des als Teil des Programmpaketes gelieferten maschinenlesbaren Trägers. d) Der Käufer darf das Programmpaket im Originalzustand und als ganzes zusammen mit einer Kopie dieser
Nutzungsbedingungen an einen Dritten weitergeben. Kopien oder Teilkopien etc. dürfen nicht weitergegeben werden. Mit
Weitergabe an einen Dritten erlischt das Recht des Käufers zur Nutzung, dieses geht nach Maßgabe der vorliegenden
Bedingungen auf den Dritten über. Bei einer solchen Weitergabe hat der Käufer alle Kopien, Teilkopien sowie geänderte
oder bearbeitete Fassungen des Programms und davon hergestellte Kopien oder Teilkopien zu löschen oder anderweitig
zu vernichten; dies gilt auch für Sicherungskopien. Vorstehende Regelungen gelten auch bei zeitweiser Überlassung an
Dritte. Der Käufer ist nicht berechtigt, das Programmpaket oder Teile des selben zu vermieten. e) Der Verkäufer behält sich alle weitergehenden Rechte zur Nutzung oder Verwertung des Programmpaketes vor. Weder
der Käufer noch nachfolgende Nutzer sind berechtigt, das Programm oder abgeänderte oder bearbeitete Fassungen
gleichzeitig auf mehr als einem Rechner zu nutzen oder Vervielfältigungsstücke des Programmpakets in seiner
Originalfassung oder in abgeänderter oder bearbeiteter Fassung zu verbreiten, auch wenn sie solche Vervielfältigungsstücke
auf wesentliche Teile der geänderten Fassungen beschränken. Unberührt bleiben die Verwertungsrechte des Käufers an
eigenen Programmen, die unter bestimmungsgemäßer Benutzung des Programmpakets entwickelt oder betrieben werden und an allen Arbeitsergebnissen, die durch die Benutzung des Programmpakets gewonnen werden.
(2) Besteht der begründete Verdacht, dass das Programm vertragswidrig auf mehreren Rechnern gleichzeitig genutzt wird,
ist der Verkäufer berechtigt, dies auf seine Kosten zu prüfen. Im Falle der vertragswidrigen Mehrfachnutzung ist vom
Käufer an den Verkäufer für jede unerlaubte Installation sofort ein Betrag in Höhe von zweihundert (200) Prozent des Einzelkaufpreises zu zahlen. Strafrechtliche Maßnahmen bleiben hiervon unberührt.
(3) Der Versand erfolgt an die vom Käufer angegebene Adresse; dem Verkäufer bleibt der Versandweg und die Versandart vorbehalten, vorbehaltlich anderweitiger Bestimmung des Käufers.
Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbständige Lieferungen.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Nettopreisangaben gelten nur für Industrie, Handel und Gewerbe sowie Verbände und vergleichbare Institutionen
sowie für freie Berufe; die Preisangaben verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, wenn nicht anders
ausgewiesen. Für in das Handelsregister eingetragene Firmen und staatliche Institutionen und ähnliche erfolgt die Lieferung
von Software innerhalb Deutschlands frei Haus gegen Rechnung, bei anderen erfolgt die Lieferung frei Haus gegen
Vorkasse. Honorare für Schulungen und Workshops müssen in jedem Fall im voraus entrichtet werden. Scanner und
sonstige Hardware wird zzgl. Versandkosten lt. Preisliste geliefert. Lieferungen ins Ausland erfolgen nur gegen Vorkasse
zzgl. Versandkosten. Sind mehr als 4 Monate Lieferfrist vereinbart, gelten die zur Zeit der Lieferung oder der Bereitstellung des Programmpakets gültigen Preise des Verkäufers. (2)
Ein Skontoabzug ist grundsätzlich ausgeschlossen. (3) Im Falle des Verzuges des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, sämtliche Lieferungen an den Käufer, auch aus
anderen Vertragsverhältnissen, zu verweigern. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht. (4)
Bei Zahlungsverzug von mehr als sechzig (60) Tagen ist der Verkäufer berechtigt, ein zusätzliches Nutzungsentgelt von 1/12 des Nettokaufpreises pro 30 Tagen des Verzugs zu berechnen. (5)
Liefertermine gelten nur bei schriftlicher Vereinbarung. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im
Rahmen von Arbeitsausfällen (Streik/Aussperrung), gesetzlicher und behördlicher Anordnung (Import/Exportbeschränkungen), höherer Gewalt. Der Käufer hat das Recht, bei Verzug des Verkäufers nach Setzung
einer angemessenen Nachfrist vom Kauf zurückzutreten. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit den Verkäufer nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft, ausgeschlossen.
§ 4 Rückgaberecht
(1) Standardsoftware und Hardware sind von einer Rücknahme generell ausgeschlossen.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
(1) Dem Verkäufer bleibt das Eigentum an dem Programmpaket/Benutzerhandbuch oder der Hardware bis zur
vollständigen Bezahlungen aller Forderungen einschließlich Nebenforderungen vorbehalten. Bei vertragswidrigem Verhalten
des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen; darin liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
§ 6 Gewährleistung/Haftung
(1) Der Verkäufer gewährleistet die Brauchbarkeit des Programmpakets/der Hardware nach Maßgabe der von ihm
herausgegebenen und zum Zeitpunkt der Auslieferung an den Käufer gültigen Programmbeschreibung/Produktspezifikation.
Eine unerhebliche Minderung der Brauchbarkeit bleibt außer Betracht, es sei den, den Verkäufer trifft Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit. Der Verkäufer übernimmt keine Gewährleistung, wenn Programmfassungen/Produktspezifikationen
geändert oder bearbeitet werden, soweit der Käufer nicht nachweist, das vorhandene Mängel in keinerlei Zusammenhang
mit den Änderungen oder Bearbeitungen stehen. Für offensichtliche Mängel gelten ergänzend im kaufmännischen Verkehr §§ 377, 387 HGB.
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate und soweit ein vom Verkäufer zu vertretender Mangel des
Programmpakets bekannt wird, ist der Verkäufer nach seiner Wahl zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt.
Erweist sich diese wiederum als fehlerhaft, kann der Käufer nach Setzen einer angemessenen Nachfrist nach seiner Wahl Minderung oder Wandlung des Programmpakets verlangen. (2)
Weitergehende Haftungsansprüche des Käufers sind ausdrücklich ausgeschlossen, gleich aus welchem Rechtsgrund.
Insbesondere haftet der Verkäufer nicht für Folgeschäden aus fehlerhaften Datenbanken, einen Datenverlust, Schäden an Datenträgern oder anderen Programmen, Betriebsunterbrechungen u.ä.
Vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, sofern die Haftung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.
§ 7 Sonstiges
(1) Der Verkäufer versendet die vom Käufer bestellten Programmpakete auf Rechnung des Käufers an die von diesem
angegebene Adresse. Die Wahl des Versandweges und der Versandart bleibt dem Verkäufer überlassen, sofern nicht der Käufer bei Abgabe seines Angebotes darüber bestimmt. (2)
Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbstständige Lieferungen.
§ 8 Gewährleistung
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (2) Gerichtsstand gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem
Sondervermögen ist Hamburg. (3) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Kaufvertrages
berühren die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht; an Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. (4)
Die Verpackung der Ware erfolgt durch den Hersteller. Die Kosten für die Verpackung und die Entsorgung der Verpackung sind vom Besteller zu tragen.
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